Am 1. Juli 2020 ist in Baden-Württemberg die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums
über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) in Kraft getreten. Diese sieht weitere
Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne
Wahrung eines Mindestabstandes unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen.